Für Biobetriebe gelten folgende Abweichungen zur Erfüllung der ÖLN-Richtlinien im Vergleich zum IP-Betrieb:
Fruchtfolge:
Mindestens 20 Prozent der Ackerfläche müssen ganzjährig begrünt sein. Zusätzlich gelten spezifische Anbaupausen.
Bodenbedeckung:
Mindestens 50% der offenen Ackerfläche (abzüglich Bunt- und Rotationsbrachen) müssen vom 15.11. - 15.02. bedeckt sein.
Biodiversität:
Die Biodiversitätsförderflächen müssen auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebes mindestens 7% ausmachen.
Die übrigen Anforderungen sind analog zu den IP-Richtlinien.