Sie können bei der Fruchtfolge zwischen 2 Varianten wählen. Sie dürfen frühestens nach Ablauf von 5 Jahren von der Variante 1 «Anbaupausen» auf Variante 2 «Anzahl Kulturen und Kulturenanteile» oder umgekehrt wechseln. Mehr Informationen finden Sie auf Seite 8 in den KIP-Richtlinien.
Für Gemüseproduzenten gelten zudem die ÖLN-Anforderungen im Gemüseanbau vom VSGP. |
Gerne planen wir für Ihren Betrieb eine Fruchtfolge, die allen Anforderungen entspricht.