Die Summe der Biodiversitätsförderflächen (BFF) muss mindestens 3.5% der Flächen mit Spezialkulturen (Gemüse, Obst, Beeren, Reben etc.) und 7 % der übrigen landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Biobetriebe siehe ÖLN für den Biobetrieb. Weitere Informationen und Tipps finden Sie in der Wegleitung der Agridea oder unter folgendem Link agrinatur. |
Allgemeine Informationen zur Biodiversität finden Sie in folgendem Dokument:
Gerne berechnen wir die Biodiversitätspunkte Ihres Betriebes für IP-Suisse und Bio Suisse.