OELN-Richtlinien

Die Richtlinien beschreiben die Auflagen der Direktzahlungsverordnung und sind vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannt. Für die Deutschschweiz und Tessin gelten die KIP-Richtlinien. Für die Westschweiz sind die Technischen Regeln OELN massgebend. Im Kanton Freiburg muss jährlich das OELN-Dossier ausgefüllt werden. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.

 


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